Übersendung Studenten- bzw. Ausbildungsbescheinigung
Laut der Beitragsordnung beträgt der Mitgliedsbeitrag ab dem 18. Lebensjahr 10,50 EUR.
Schüler, Auszubildende und Studenten über 18 Jahre können bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres einen ermäßigten Beitrag in Höhe von 7,50 EUR unter der Voraussetzung in Anspruch nehmen, dass die Bescheinigung über den Schulbesuch, die Ausbildung bzw. das Studium vorgelegt wird. Die Bescheinigung muss für den Zeitraum der Inanspruchnahme jeweils zum Beginn des Schuljahres/des Semesters/der Ausbildung unaufgefordert vorgelegt werden. Wird dem Verein keine aktuelle Bescheinigung vorgelegt, ist der Beitrag für Erwachsene zu erheben. Eine nachträgliche Erstattung auf den ermäßigten Beitrag ist ausgeschlossen.
Die Bescheinigungen können per Mail, Fax oder per Post an die Geschäftsstelle übersandt werden.
Ulrike Cohnen