Mitglied werden

Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Die Teilnahme an einem oder mehreren Sportangeboten des TV Hechtsheim 1882 e.V. setzt die Mitgliedschaft im Verein voraus. Aufnahmeanträge können als Download von dieser Seite heruntergeladen werden. Die Beitragsordnung ist ebenfalls als Download erhältlich.

Aktive Mitglieder

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt ab 01. Juli 2023

  1. 8,50 € für ein Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  2. 12,50 € für Mitglieder über 18 Jahre
  3. 25,00 € für Familien (Ehepartner ohne/sowie mit Kindern bis 18 Jahre)

Schüler, Auszubildende und Studenten über 18 Jahre können bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres den Beitrag zu a) oder c) unter der Voraussetzung in Anspruch nehmen, dass die Bescheinigung über den Schulbesuch, die Ausbildung bzw. das Studium vorgelegt wird. Die Bescheinigung muss für den Zeitraum der Inanspruchnahme jeweils zum Beginn des Schuljahres/des Semesters/der Ausbildung unaufgefordert vorgelegt werden. Wird dem Verein keine aktuelle Bescheinigung vorgelegt, ist der Beitrag für Erwachsene zu erheben. Eine nachträgliche Erstattung auf den ermäßigten Beitrag ist ausgeschlossen.

Fördernde Mitglieder

Der monatliche Beitrag für fördernde Mitglieder beträgt

  1. 3,00 € für Einzelmitglieder
  2. 5,00 € für Familien

Aufnahmegebühr

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt ein Monatsbeitrag. Fördernde Mitglieder sind von der Aufnahmegebühr freigestellt.

Eintritt / Austritt

Die Beitragspflicht in voller Höhe des Beitrags beginnt mit dem Monat des Eintritts in den TV Hechtsheim 1882 e.V. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig (§ 3 Abs. 2 der Vereinssatzung).

Zahlungsweise und Mahnverfahren

Der Beitrag ist vierteljährlich jeweils zum 01. der Monate Februar, Mai, August und November zu zahlen.

Wünscht das Mitglied eine jährliche Zahlungsweise, erfolgt die Beitragserhebung zum 1. Februar. Bei halbjährlicher Zahlungsweise zum 1. Februar und 1. August.

Die Beitragszahlung erfolgt grundsätzlich durch Abbuchung im Bankeinzugsverfahren. Gebühren, die beim Bankeinzugsverfahren durch fehlende Deckung, nicht mitgeteilte Kontoänderungen oder sonstige vom Mitglied zu vertretende Ursachen entstehen, sind von ihm zu tragen.

Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen ist jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 € zu erheben. Kommt das Mitglied auch nach der dritten Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, erfolgt gemäß § 3 der Vereinssatzung der Ausschluss aus dem Verein. Dies entbindet das Mitglied jedoch nicht von den Zahlungsverpflichtungen bis zur Wirksamkeit des Ausschlusses.